Geschichtskulturelle Turbulenzen? Aspekte des Erinnerns an den Zweiten Weltkrieg in Deutschland und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion

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Geschichtskulturelle Turbulenzen? Aspekte des Erinnerns an den Zweiten Weltkrieg in Deutschland und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion

Podiumsdiskussion
18:00 – 19:30

 

Podium: Prof. Dr. Anke Hilbrenner (Universität Göttingen), Dr. Kristiane Janeke (Militärhistorisches Museum der Bundeswehr Dresden), Dr. Ekaterina Makhotina (Universität Bonn)

Einführung und Moderation: Dr. Justus H. Ulbricht (Denk Mal Fort! e.V.)

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Der Eintritt ist frei.

 

Am 22. Juni 1941 fiel die Deutsche Wehrmacht trotz Nichtangriffs- und Freundschaftspakt zwischen den Diktatoren Hitler und Stalin in der Sowjetunion ein. Auf das sogenannte „Unternehmen Barbarossa“ folgte ein Vernichtungskrieg des nationalsozialistischen Deutschlands gegen die UdSSR als konsequente Fortsetzung von Hitlers rasseideologischen Programm, „Lebensraum im Osten“ zu erobern. Von Anfang an wurde der „Ostfeldzug“ unter Bruch der Standards des internationalen Kriegsvölkerrechtes durchgeführt. Sowjetische Kriegsgefangene und ZwangsarbeiterInnen standen in der Hierarchie des NS-Lagersystems auf der untersten Stufe und kamen häufig unter furchtbaren Umständen zu Tode. Zahlreiche Kriegsgräberstätten, auch in Dresden und der näheren Umgebung, zeugen noch heute davon. Zum 80. Jahrestag des „Unternehmens Barbarossa“ steht nunmehr die Frage im Raum, wie sich die Stadtgesellschaft der Landeshauptstadt Dresden gegenüber diesem dunkelsten Kapitel der deutsch-russischen Beziehungen positioniert? Ausgehend vom erinnerungskulturellen Konsens, dass der Zweite Weltkrieg ein von Deutschland entfesselter Angriff- und Vernichtungskrieg war, bedarf es auch hier vor Ort einer angemessenen Würdigung der historischen Ereignisse vor 80 Jahren. Darüber hinaus bietet diese Rückschau die Möglichkeit, das gegenwärtige deutsch-russische Verhältnis zu reflektieren. 

 

In der Gedenkstätte gelten die bekannten Hygieneregeln:

  • Das Tragen einer Maske (FFP 2 oder medizinischer Mundschutz). Für eine Befreiung von der Maskenpflicht bedarf es der Vorlage eines ärztlichen Attestes.
  • Der Abstand von mindestens 1,50 Meter zu anderen Personen ist einzuhalten.
  • Hände sollten regelmäßig beim Besuch von öffentlichen Orten gewaschen und desinfiziert werden.
Eine Kooperation von Denk Mal Fort! e.V.
und der Gedenkstätte Bautzner Straße Dresden