Corona-Maßnahmen im Bereich Kultur und Tourismus
Unterschrift
ab 3. April 2022
Am 3. April 2022 treten im Freistaat Sachsen neue Corona-Maßnahmen in Kraft. Aktuell gilt:
- Für den Zutritt zu Innenbereichen von Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten wird die 3G-Regel aufgehoben.
- Das verpflichtende Tragen einer FFP2 Maske entfällt ebenfalls in Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten.
- Personenbezogene Daten zum Zweck der Kontaktverfolgung müssen in Kultureinrichtungen nicht mehr erfasst werden.
Darüber hinaus besteht eine dringende Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken in öffentlichen Innenräumen, zur Einhaltung von Mindestabständen und der Hygieneregeln.
Quelle: https://www.coronavirus.sachsen.de/kultur-und-tourismus-4140.html
Stand 3. April 2022